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   OLG Köln, 03.06.1998 - 5 U 41/98   

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https://dejure.org/1998,7949
OLG Köln, 03.06.1998 - 5 U 41/98 (https://dejure.org/1998,7949)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.1998 - 5 U 41/98 (https://dejure.org/1998,7949)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 1998 - 5 U 41/98 (https://dejure.org/1998,7949)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1998 - 5 U 41/98
    Bei unrichtiger bzw. mehrdeutiger äußerer Parteibezeichnung ist grundsätzlich die (juristische) Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll (BGH in NJW-RR 1995, 764 m.w.N.), bei betriebsbezogenem Handeln also im Zweifel der hinter der Falschbezeichnung stehende wahre Rechtsträger (BGHZ 91, 152), z.B. Behörde statt Fiskus (vgl. Zöller-Vollkommer aaO, Rdnr. 7 vor § 50).
  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 29/70

    Enteignungsbeschluß - Enteignungsbeschluß Teil B - Klage gegen Bundesrepublik -

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1998 - 5 U 41/98
    Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.7.1972 (vgl. WM 1972, 1128 f) entschieden.
  • OLG Köln, 12.01.1998 - 5 U 86/97
    Auszug aus OLG Köln, 03.06.1998 - 5 U 41/98
    Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat der erkennende Senat bereits in einer Entscheidung vom 12.1.1998 -5 U 86/97- eine vom Landgericht Bonn vorgenommene Rubrumsberichtigung gebilligt, mit der dieses die ursprünglich fehlerhafte Klägerbezeichnung "L. , vertreten durch die U." in "U." berichtigt hatte, weil sich aus den gesamten Umständen völlig eindeutig ergab, daß die Universität Inhaberin des geltend gemachten Anspruchs war und diesen auch selbständig geltend machen wollte.
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